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Visums- und Einreisevorschriften

Inhalt

Visums- und Einreisevorschriften für Personen

Im Folgenden beschreiben wir die Einreisevorschriften für Personen, Importvorschriften für das Auto sind im Kapitel „Administration rund ums Auto“ zu finden.

 

Auswärtiges Amt / App „Sicher Reisen“

Die Informationen des auswärtigen Amts sind ein guter Einstieg und geben einen Überblick über die Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes. Wir benutzen hierfür die App „Sicher Reisen“.  Es empfiehlt sich jedoch bei „schwierigen" Ländern, die Bestimmungen bei der Botschaft des Ziellandes zu verifizieren. Für Afrika haben wir das für alle Länder vorab gemacht. Das geht entweder auf deren Webseite in der Originalsprache oder per Mailanfrage. Wir haben 2014 bei der deutschen Übersetzung der südafrikanischen Einreisebestimmungen sinnentstellende Fehler gefunden! Leider sind aber die Antworten der Botschaften oft sehr unverbindlich gehalten. Immer wieder erfährt man, dass der Grenzbeamte vor Ort letztendlich die Entscheidung über Aufenthaltsdauer fällt.

Richtet man sich in der App „Sicher Reisen“ Favoriten ein, dann wird man bei Änderungen benachrichtigt.

 

Maximale Aufenthaltsdauer für Personen

Manchmal gilt die maximale Aufenthaltsdauer für Personen je Kalenderjahr, dann wieder innerhalb eines Zeitraums von sechs oder zwölf Monaten. Mal zählt die Aufenthaltsdauer ab der ersten Einreise ohne jede Unterbrechung weiter (vollkommen unverständlich!), mal wird bei jeder Ausreise der Zähler angehalten und erst bei Wiedereinreise wird weiter gezählt. Leider sind die Vorschriften z. B. auch innerhalb der südafrikanischen Zollunion (RSA, BOT, NAM) sehr unterschiedlich, von den ostafrikanischen Ländern ganz zu schweigen.
In den meisten Ländern ist die maximale Aufenthaltsdauer jedoch 90 Tage bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, selten bekommt man eine Aufenthaltsdauer von nur 30 Tagen. Das war bei uns zum Beispiel in Bolivien der Fall.

 

Gültigkeitsdauer Reisepass

Zu beachten ist, dass der Reisepass bei der Einreise meist mehrere Monate über das eigentliche Reiseende hinaus gültig sein muss.

 

Erste Adresse im Zielland

Immer wieder wird man bei der Einreise nach einer Adresse für die erste Nacht im Zielland gefragt. Auch wenn man gar nicht weiß, wo man landen wird, so ist es nicht nur ratsam, sondern oft absolut notwendig, eine Adresse parat zu haben. Der Grenzbeamte verweigert sonst den Einreisestempel. Irgendein Campingplatz oder Hotel in der nächsten größeren Stadt sollte man sich also vorweg aussuchen und die Adresse angeben können. Ob man dann dort hinfährt oder nicht, interessiert keinen Menschen!

 

Rückflugticket

Ebenso wichtig wie eine Anlaufadresse im Land ist ein Rückflugticket. Ohne dieses darf und wird die Fluggesellschaft schon den Hinflug nicht gestatten! Damit endet die Reise bereits unplanmäßig am Flughafen in Deutschland. Wer also ohne gebuchten Rückflug auf die große Reise geht, der muss wenigstens ein Rückreisedatum mit Flugdaten angeben können, nach einem echten Ticket hat uns noch niemand beim Einchecken gefragt.

 

Passkontrolle durch einen selbst

Unbedingtes Muss! Nach Abfertigung sofort den Pass kontrollieren. Ist überhaupt ein Stempel drin? Wie lange ist das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung gültig? Bei einer Einreise nach Botswana hat der Stempel in einem Pass gefehlt, bei einer weiteren Gelegenheit haben wir ohne jeden Hinweis nur sieben Tage Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl wir einige Wochen im Land bleiben wollten. Die Geschichten von Overlandern von Grenzübergangen sind abendfüllend!

 

Man gewöhnt sich an die mehr oder weniger komplizierten Grenzprozeduren und vor allen Dingen wird einem bei der nächsten Grenzüberquerung in Europa bewusst, wie gut wir es hier mittlerweile haben: kein Stempel, keine Kosten, kein Schlagbaum, keine Schikane.

Am Sonntagmorgen ist der Grenzbeamte in der Heiligen Messe. Macht nichts - wir bekommen während der Wartezeit ein kostenloses Gospelkonzert. Einreise von Tansania nach Sambia, 2015.

Unsere Erfahrungen bei Grenzübertritten

Einladend? Migration Office  - Welcome to Lesotho 2014.

Grenzübertritte in Afrika 2014 - 2016

In Süd- und Ostafrika haben wir 23 Grenzübertritte zwischen Mai 2014 und Februar 2016 hinter uns gebracht. Dabei wurden wir abgebrüht, daran gewöhnt haben wir uns nicht wirklich. In diesen zwei Jahren haben wir etwa 2000 EUR in den Schlund der Bürokratie gestopft. Darin ist kein Cent Bestechungsgeld über die Theke gegangen! Letzteres zu bezahlen haben wir uns stets geweigert! Sinnlose Fragen oder Diskussion über künstlich geschaffene Probleme, die man eine Stunde später stolz löst, nerven genau so wie das obligatorische Eintragen in dicke Bücher nachdem der Ausweis gescannt und auch die Fingerabdrücke elektronisch registriert wurden. Diese Bücher hat man wohl vergessen abzuschaffen. Aber es hilft nichts, wir tragen fleißig Fantasie-Passnummern, Motor- und Fahrgestellnummern ein und alle sind zufrieden. Wer Afrika bereist muss da durch und unsere Aufzeichnungen helfen anderen vielleicht ein wenig.

Wir haben beide einen deutschen Reisepass und sind in den von uns bereisten Ländern jeweils als Touristen eingereist. Unser Auto importieren und exportieren wir mit Hilfe eines Carnet de Passage.

Wir können bestätigen, dass es letztendlich vom Grenzbeamten abhängt, wie lange man eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Visum erhält. Vielleicht aber auch von einem selbst. Man darf also nie vergessen, immer schön freundlich zu bleiben! 

Insofern spiegeln unsere Erfahrungen nur eine sehr individuelle Sicht wider und sind nicht in jedem Fall übertragbar. Aktuelle Details zu den Vorschriften und mehr noch wie sie gelebt werden, kann man zeitnah der App iOverlander entnehmen. 

Außerdem gilt: Dieses Wissen altert schnell!

Was wir an den einzelnen Grenzübertritten erlebt haben, beschreiben wir unter den Länder-Blogs im Menüpunkt „kurz & knapp —> Grenzübertritte“.

Einreise von Ecuador nach Kolumbien, Dezember 2019. 

Grenzübertritte in Südamerika seit 2017-2023

Überall kann man lesen, dass Südamerika die leichtere Reise-Variante im Vergleich zu Afrika ist. Also fahren wir gestählt durch 24 Grenzübertritte in Afrika und frohen Mutes an die Grenzen von Uruguay, Argentinien, Chile, Peru, ... heran. Nach fünf Südamerika-Etappen können wir bestätigen, es ist nicht nur leichter, es ist „ganz und gar easy“. 

Für ganz Südamerika gilt: wir reisen mit deutschen Reisepässen und einem internationalen Führerschein sowie einer internationalen Zulassung für das Auto. Seit 2020 bekommt man letzte nur noch, wenn das Auto in Deutschland angemeldet ist. Man muss also in jedem Fall die KFZ-Steuer weiter zahlen, will man mit der internationalen Zulassung reisen. Die KFZ-Versicherung kann man natürlich kündigen.

Unsere Erfahrungen beschreiben wir in den einzelnen Länder-Blogs im Menüpunkt „kurz & knapp Grenzübertritte“.

2014 - 2024

© P Wroblowski / H Zängerlein 

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