Visums- und Einreisevorschriften für Personen
Im Folgenden beschreiben wir die Einreisevorschriften für Personen, Importvorschriften für das Auto sind im Kapitel „Administration rund ums Auto“ zu finden.
Auswärtiges Amt / App „Sicher Reisen“
Die Informationen des auswärtigen Amts sind ein guter Einstieg und geben einen Überblick über die Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes. Wir benutzen hierfür die App „Sicher Reisen“. Es empfiehlt sich jedoch bei „schwierigen" Ländern, die Bestimmungen bei der Botschaft des Ziellandes zu verifizieren. Für Afrika haben wir das für alle Länder vorab gemacht. Das geht entweder auf deren Webseite in der Originalsprache oder per Mailanfrage. Wir haben 2014 bei der deutschen Übersetzung der südafrikanischen Einreisebestimmungen sinnentstellende Fehler gefunden! Leider sind aber die Antworten der Botschaften oft sehr unverbindlich gehalten. Immer wieder erfährt man, dass der Grenzbeamte vor Ort letztendlich die Entscheidung über Aufenthaltsdauer fällt.
Richtet man sich in der App „Sicher Reisen“ Favoriten ein, dann wird man bei Änderungen benachrichtigt.
Maximale Aufenthaltsdauer für Personen
Manchmal gilt die maximale Aufenthaltsdauer für Personen je Kalenderjahr, dann wieder innerhalb eines Zeitraums von sechs oder zwölf Monaten. Mal zählt die Aufenthaltsdauer ab der ersten Einreise ohne jede Unterbrechung weiter (vollkommen unverständlich!), mal wird bei jeder Ausreise der Zähler angehalten und erst bei Wiedereinreise wird weiter gezählt. Leider sind die Vorschriften z. B. auch innerhalb der südafrikanischen Zollunion (RSA, BOT, NAM) sehr unterschiedlich, von den ostafrikanischen Ländern ganz zu schweigen.
In den meisten Ländern ist die maximale Aufenthaltsdauer jedoch 90 Tage bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, selten bekommt man eine Aufenthaltsdauer von nur 30 Tagen. Das war bei uns zum Beispiel in Bolivien der Fall.
Gültigkeitsdauer Reisepass
Zu beachten ist, dass der Reisepass bei der Einreise meist mehrere Monate über das eigentliche Reiseende hinaus gültig sein muss.
Erste Adresse im Zielland
Immer wieder wird man bei der Einreise nach einer Adresse für die erste Nacht im Zielland gefragt. Auch wenn man gar nicht weiß, wo man landen wird, so ist es nicht nur ratsam, sondern oft absolut notwendig, eine Adresse parat zu haben. Der Grenzbeamte verweigert sonst den Einreisestempel. Irgendein Campingplatz oder Hotel in der nächsten größeren Stadt sollte man sich also vorweg aussuchen und die Adresse angeben können. Ob man dann dort hinfährt oder nicht, interessiert keinen Menschen!
Rückflugticket
Ebenso wichtig wie eine Anlaufadresse im Land ist ein Rückflugticket. Ohne dieses darf und wird die Fluggesellschaft schon den Hinflug nicht gestatten! Damit endet die Reise bereits unplanmäßig am Flughafen in Deutschland. Wer also ohne gebuchten Rückflug auf die große Reise geht, der muss wenigstens ein Rückreisedatum mit Flugdaten angeben können, nach einem echten Ticket hat uns noch niemand beim Einchecken gefragt.
Passkontrolle durch einen selbst
Unbedingtes Muss! Nach Abfertigung sofort den Pass kontrollieren. Ist überhaupt ein Stempel drin? Wie lange ist das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung gültig? Bei einer Einreise nach Botswana hat der Stempel in einem Pass gefehlt, bei einer weiteren Gelegenheit haben wir ohne jeden Hinweis nur sieben Tage Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl wir einige Wochen im Land bleiben wollten. Die Geschichten von Overlandern von Grenzübergangen sind abendfüllend!
Man gewöhnt sich an die mehr oder weniger komplizierten Grenzprozeduren und vor allen Dingen wird einem bei der nächsten Grenzüberquerung in Europa bewusst, wie gut wir es hier mittlerweile haben: kein Stempel, keine Kosten, kein Schlagbaum, keine Schikane.